Steuern: Beratung, Deklarationen und Rechtsmittelverfahren

Benötigen Sie eine professionelle Unterstützung im Bereich Steuern?

Das korrekte Ausfüllen und Einreichen eines Steuerformulars kann mühsam und nervenaufreibend sein und kostet wertvolle Zeit. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Bereichen des Steuerrechts, helfen Ihnen bei der Steuerplanung und kümmern uns um Ihre Steuererklärung. Wir kontrollieren Ihre Steuerveranlagungen und -abrechnungen und vertreten Sie gegenüber den Steuerbehörden. Wir sorgen dafür, dass alles seine Richtigkeit hat und holen das finanzielle Optimum aus Ihrer Steuersituation heraus.

Vorteil Zug dank unternehmensfreundlichem Steuerklima

Zug ist auch dank der moderaten Steuerbelastung für Unternehmen und Privatpersonen sehr attraktiv. Verwaltung und Behörden arbeiten zudem in steuerlicher Hinsicht sehr kundenorientiert und hilfsbereit.
Weiterführende Informationen: Steuerverwaltung des Kantons Zug

Wir beraten und unterstützen deshalb Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen im Steuerrecht mit dem Ziel, die Steuersituation zu optimieren, die Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Verpflichtungen effizient und korrekt zu erfüllen.
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !
Tel. +41 41 729 61 61 oder via Kontaktformular

Wir beraten und unterstützen deshalb Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen im Steuerrecht mit dem Ziel, die Steuersituation zu optimieren, die Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Verpflichtungen effizient und korrekt zu erfüllen.
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Unsere Dienstleistungen im Überblick

Beratung

» Steuerberatung für juristische und natürliche Personen auf allen Gebieten des
Steuerrechts
» Steuerplanung und -optimierung
» Beratung in Fragen Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
» Beratung in Fragen Grundstücksgewinnsteuer und Erbschaftssteuer
» Einholung von Steuerrulings
» Steuerbelastungsvergleiche

Deklarationen

» Ausfertigung von Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen
» Erstellen von Steuererklärungen für Spezialfälle (Erbschaftssteuer usw.)
» Prüfen der Veranlagungen, Steuerrechnungen und interkantonalen und
internationalen Ausscheidungen
» Steuervertretung vor Steuerbehörden (mit Zustelladresse Treuhandbüro)
» Berechnung der Steuern für den Abschluss juristischer Personen
» Rückforderung der Verrechnungssteuer für juristische Personen
» Meldung der Verrechnungssteuer für Dividendenzahlungen

Rechtsmittelverfahren

» Steuereinsprache
» Steuerrekurs
» Verwaltungsgerichtsbeschwerde

Was sind Steuern?

Öffentliche Abgaben, die der Bund, die Kantone und die Gemeinden kraft ihrer Gewalt in festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen ihres Hoheitsgebietes erheben.
Weiterführende Informationen: Das schweizerische Steuerrecht auf einen Blick

Besteuerung von juristischen Personen Personen (Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit) in der Schweiz

Das Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen von juristischen Personen:

» Die Kapitalgesellschaften (v.a. AG und GmbH) und Genossenschaften
»Die übrigen juristischen Personen (v.a. Vereine und Stiftungen)

Als juristische Personen geführte Unternehmen sind eigene Steuersubjekte und müssen u.a. eine Gewinn- und Kapitalsteuer entrichten. Die Gewinnsteuer wird vom Bund, den Kantonen und Gemeinden erhoben, die Kapitalsteuer hingegen nur von den Kantonen und Gemeinden.

Aufgrund der Jahresrechnung – bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Gewinnverwendungsvorschlag – füllen wir Ihre Steuererklärung aus. Die steuerlichen Optimierungen sollten dabei bereits in den Jahresabschluss eingeflossen sein. Steuerberatung und Steueroptimierung sind auf jeden Fall lohnende Themen!

Besteuerung von Selbständigerwerbenden in der Schweiz

Die selbständige Erwerbstätigkeit ist die gewinnstrebige, selbst organisierte Tätigkeit auf eigenes Risiko. Dazu zählen u.a. die Personengesellschaften (einfache Gesellschaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften). Diese sind keine eigenständigen juristische Personen. Folglich wird hier nicht das Unternehmen, sondern die einzelnen Gesellschafter besteuert.
Unternehmensgewinne bzw. Anteile daran werden folglich als sogenanntes Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammen mit den übrigen Einkünften besteuert.

Besteuerung von Privatpersonen in der Schweiz

Privatpersonen sind an ihrem Wohnsitze nach ihrer Leistungsfähigkeit steuerpflichtig. Privatpersonen sind solche, die unselbständig erwerbstätig oder Rentner sind. Sie haben Ihr Einkommen und Vermögen zu versteuern.

Die Steuer, die sich an der Leistungsfähigkeit von Lohn und Privatvermögen orientiert, wird Einkommenssteuer bezeichnet.

Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Kommunen bei einer natürlichen Person aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit besteuert.