Die lästige Pflicht im Umgang mit den Steuern

Die jährliche Steuererklärung ist die zentrale Basis für die Festsetzung der Steuer von Unternehmen, etwa aus Zug, Cham oder Steinhausen und auch für Privatpersonen. Wer überhaupt zur Abgabe verpflichtet ist, ist gesetzlich geregelt. In der Regel erfolgt die Einreichung der Erklärung über die Steuern über elektronischem Weg, in manchen Fällen auch auf Papier. Dafür gelten bestimmte Fristen. Wer seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt oder sogar gar nicht, riskiert eine Schätzung seiner Steuern durch das zuständige Finanzamt. Weitere mögliche Konsequenzen sind ein Versäumniszuschlag und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. Zusätzlich zur jährlichen Erklärung seiner Steuern erfolgen in vielen Fällen Steueranmeldungen. Dazu gehört die Umsatzsteuervoranmeldung. Vor allem für Unternehmen, auch aus Risch-Rotkreuz, Baar oder Hünenberg lohnt es sich häufig, einen Spezialisten für Treuhand für die Erstellung der Steuererklärung und allgemein für das Thema Steuern hinzuzuziehen.

Was gehört in die Steuererklärung?

Grundsätzlich dient eine Steuererklärung dazu, Gewinn und Verlust bzw. Einnahmen und Ausgaben deutlich zu machen. Daraus errechnet das Finanzamt die zu entrichtenden Steuern. Der genaue Inhalt hängt von der Form der Steuererklärung ab. Zusätzlich zu den eigenen Angaben sind Belege für deren Inhalt beizufügen. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen. Je nach Rechtsform sind Unternehmen, auch aus Neuheim, Menzingen oder Walchwil, ausserdem zum Führen einer Bilanz und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Die ordnungsgemässe Buchhaltung ist in diesem Fall ein zentraler Aspekt, ebenso die Lohnbuchhaltung. Eine mögliche Konsequenz auf die Abgabe einer Steuererklärung ist eine Nachforderung von Steuern, falls die bisher gezahlten Steuern niedriger sind als die endgültig festgesetzte Summe. Haben Privatpersonen oder Unternehmen zu viel gezahlt, erhalten sie eine Rückerstattung der Steuern vom Finanzamt. Immer mehr Unternehmen tendieren deshalb dazu, neben der Buchhaltung, dem gesamten Rechnungswesen und auch der Revision auch das Thema Steuererklärung und alles andere Wissenswerte über Steuern an den Fachmann für Treuhand zu übergeben. Hier kommen alle Daten zusammen, der Fachmann für Treuhand hat den optimalen Überblick und Fristen können pünktlich eingehalten werden. So gibt es im Nachgang auch keinen Ärger mit den Steuern.

Fristen für die Erklärung über die Steuern

Für die Form der Steuererklärung gibt es bestimmte Vorschriften, ebenso für die rechtzeitige Abgabe. In aller Regel ist die Abgabe mittels amtlich vorgeschriebener Vordrucke vorgeschrieben. Dies geschieht mittlerweile meist online durch die Nutzung besonderer Verfahren. Moderne Software ermöglicht es vor allem dem Fachmann für Treuhand, dabei auch Belege und andere Nachweise auf elektronischem Weg für die Steuererklärung zu übermitteln. Die Fristen fallen unterschiedlich aus und schliessen Verlängerungsmöglichkeiten ein. Sie hängen unter anderem davon ab, ob ein Experte für Treuhand an der Steuererklärung beteiligt ist. Gerade diese moderne Software ist ein Grund für viele Unternehmen, ihr gesamtes Rechnungswesen und auch die Buchhaltung extern an den Experten für Treuhand zu vergeben. Und gerade bei Fristen weiss dieser am besten, wie damit umzugehen ist und wann diese einzuhalten sind.

Angaben in der Steuererklärung müssen stimmen

Unabhängig davon, ob Privatperson oder Unternehmen ist der Ausfüllende dazu verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu seinen Steuern zu machen. Wer im Nachhinein Fehler bemerkt, muss diese unverzüglich korrigieren. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Dies gilt auch dann, wenn die Steuerklärung vom Fachmann für Treuhand gemacht wird. In diesem Zusammenhang hat das Finanzamt das Recht, umfassende Nachforschungen anzustellen. Zu beachten sind ausserdem gerade für Unternehmen die geltenden Aufbewahrungsfristen für wichtige Dokumente, vor allem aus dem Rechnungswesen, der Buchhaltung und unter Umständen auch von einer Revision.