Wirtschaftsprüfung: Buchprüfung und Revisionsberichte

Möchten Sie Sicherheit durch eine unabhängige Kontrollstelle?

Die Prüfung Ihrer Geschäftsbücher (Buchhaltung), der Jahresrechnung und des Antrags zur Gewinnverwendung kann wertvolle Informationen und Erkenntnisse für Ihre Geschäftstätigkeit erbringen. Gemeinsam mit Ihnen erkennen und analysieren wir allfällige Risiken und Schwachstellen frühzeitig und konzipieren entsprechende Massnahmen. Damit lassen sich Probleme mit Finanzbehörden, Sozialversicherungen oder den Stakeholdern sowie Shareholdern vermeiden.

Wir nehmen Mandate für die eingeschränkte Revision bei kleineren Unternehmen (Aktiengesellschaft, GmbH usw.), Genossenschaften und Vereinen wahr.
Daniela Cassani-Meisser ist seit Einführung des Revisionsgesetzes von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin anerkannt und hat im 2014 die Wiederzulassung für weitere 5 Jahre erhalten.
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf !
Tel. +41 41 729 61 61 oder via Kontaktformular

Wir nehmen Mandate für die eingeschränkte Revision bei kleineren Unternehmen (Aktiengesellschaft, GmbH usw.), Genossenschaften und Vereinen wahr.
Daniela Cassani-Meisser ist seit Einführung des Revisionsgesetzes von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin anerkannt und hat im 2014 die Wiederzulassung für weitere 5 Jahre erhalten.
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Unsere Dienstleistungen im Überblick

Gesetzliche Prüfstelle

» Gesetzliche Kontroll- und Revisionsstelle nach Art. 727 OR
» statut. Revisionsstelle nach Art 829 OR (GmBH)
» Besondere Befähigung nach Art 727a OR (Eingeschränkte Revision)

Buchprüfung und Beratung

» Gesetzliche Kontroll- und Revisionsstelle nach Art. 727 OR
» statut. Revisionsstelle nach Art 829 OR (GmBH)
» Besondere Befähigung nach Art 727a OR (Eingeschränkte Revision)

Was ist die eingeschränkte Revision?

Grössere Unternehmen, welche die geltenden Schwellenwerte überschreiten, müssen ihre Abschlüsse einer ordentlichen Prüfung unterziehen. Diese richtet sich nach vorgegebenen Prüfungsstandards, welche zwingend durchzuführen sind. Daher ist der Aufwand für eine ordentliche Revision wesentlich höher als bei der eingeschränkten Revision. Der Gesetzgeber will mit der eingeschränkten Revision den kleineren Unternehmen Sicherheit geben und ihnen helfen, erfolgreich auf dem Markt zu bleiben. Die Revision hängt im Gegensatz zu früher nicht mehr von der Rechtsform des Unternehmens ab sondern von der Bilanzsumme, dem Umsatz und der Anzahl Vollzeitstellen.

Die eingeschränkte Revision im Detail

Eine eingeschränkte Revision besteht im Detail aus analytischen Prüfungshandlungen, Befragungen und bei Bedarf aus Detailprüfungen und besitzt einen deutlich geringeren Umfang als die ordentlichen Prüfungen. Von dem Prüfer werden keine Drittbestätigungen eingefordert und dieser nimmt auch nicht, wie für ordentliche Revisionen vorgeschrieben, an der Inventur teil. Durch den geringen Umfang der Prüfungen entsteht bei der eingeschränkten Revision natürlich auch ein geringerer Grad der Zusicherung. Die Revisionsstelle verfasst einen Bericht über das Unternehmen und bestätigt in der Regel darin, dass aufgrund der Prüfungshandlungen keine wesentlichen Fehlaussagen in der Jahresrechnung gefunden wurden. Es gibt bei der eingeschränkten Revision auch keine umfassende Berichterstattung an das jeweilige Leitungsorgan, sondern nur den Bestätigungsbericht für das Organ, welches die Jahresrechnung genehmigt.

Vorteile für Unternehmen durch die eingeschränkte Revision

Die ordentliche Revision muss auf jeden Fall in Übereinstimmung mit den wichtigen Schweizer Prüfungsstandards erfolgen. Massgebend für die eingeschränkte Revision ist der Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision. In der Praxis ist es so, dass die Anforderungen an die Revisionsstelle für eingeschränkte Revisionen tiefer sind und sich entsprechend mehr Unternehmen nur noch auf eingeschränkte Revisionen spezialisieren. Die gesetzlichen Schwellenwerte in der Schweiz, die massgeblich für die ordentliche oder die eingeschränkte Revision sind, wurden im Januar 2012 noch weiter angehoben. Aus diesem Grund können weitaus mehr Unternehmen die eingeschränkte Revision in Anspruch nehmen.